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2-2018

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Fachzeitschrift für Hochfrequenz- und Mikrowellentechnik

Praxis RED – die neue

Praxis RED – die neue Zulassungsrichtlinie für Funkgeräte in Europa Seit Mitte Juni 2016 gilt eine neue Betriebszulassungsrichtlinie für Funkgeräte. Davon betroffen sind auch alle Funkempfänger, sie müssen künftig Mindestanforderungen hinsichtlich der Störunempfindlichkeit erfüllen. Mittlerweile ist auch die einjährige Übergangsfrist abgelaufen. Gefunkt wird nur mit Erlaubnis Wer in Europa funken will, muss sich an die entsprechenden europäischen Betriebszulassungsrichtlinien halten. Diese entstehen in enger Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission als Instanz der politischen Willensbildung, den europäischen Regulierungsbehörden ECC und CEPT, also den Hütern des immer wertvoller werdenden Frequenzspektrums, sowie dem europäischen Standardisierungsinstitut für Telekommunikation ETSI. Die Richtlinien enthalten, neben allgemeinen Forderungen wie „nicht gesundheitsschädlich“ oder „umweltverträglich“, auch grundlegende funktechnische Anforderungen. So müssen alle Funkgeräte im Normalbetrieb und unter den vom Hersteller spezifizierten Betriebsbedingungen (Umgebungstemperatur, Luftfeuchtigkeit, usw.) die sogenannten „essential requirements“ gemäß der Richtlinie einhalten. Der Nachweis der Konformität ist vom Hersteller bzw. Betreiber als Voraussetzung für die Betriebs- und damit Marktzulassung zu erbringen, z.B. durch Vorlage eines Messprotokolls, das bei einem zertifizierten Testlabor mit validierter Messeinrichtung wie beispielsweise von Rohde & Schwarz erstellt wurde. Technische Details zu den verschiedenen Funkanwendungen und betroffenen Frequenzspektren werden bei der ETSI in „harmonisierten Normen“ (harmonized standards) spezifiziert, inkl. möglicher Messmethoden zum Nachweis der Konformität. Diese harmonisierten Normen treten dann nach eingehender Prüfung durch die Regulierungsbehörden als europäische Norm (EN, European Norm) in Kraft. Prominente Beispiele sind in der Tabelle aufgeführt. Die aktuell gültigen Normen sind im „Official Journal of the European Union“ gelistet. Eine Übersicht findet man auch auf den ETSI- Webseiten (www.etsi.org). Neue Richtlinie betrifft auch Empfänger Gemäß dem Official Journal of the European Union L 153/62 vom 22. Mai 2014 wurde die bisherige Richtlinie RTTED 1999/5/EC, besser bekannt als R&TTE, mit Wirkung zum 13. Juni 2016 und einer anschließenden einjährigen Übergangsfrist durch die neue Radio Equipment Directive RED 2014/53/ EU vom 16. April 2014 ersetzt, vorbehaltlich der Zustimmung durch die nationalen Gesetzgeber bzw. Regulierer. Für die Definition funktechnischer Richtwerte ist in der alten wie in der neuen Richtlinie insbesondere der Artikel 3.2 ent- Autor: Heinz Mellein, Technologie- Management Systeme und Projekte, Rohde & Schwarz Europäische Norm EN 302 571 EN 300 328 EN 301 893 EN 301 908-13 EN 303 340 betroffene Geräte und Frequenzbänder „Intelligent transport systems (ITS)“, z.B. Module zur Car2Car-Kommunikation, 5855...5925 MHz „Wideband transmission systems“, z.B. WLAN- Module, 2,4...2,4835 GHz (ISM-Band) „5 GHz high performance RLAN“, z.B. WLAN- Module 5,15...5,35 und 5,47...5,725 GHz „IMT cellular networks“, z.B. LTE Mobilfunkendgeräte, E-UTRA-Frequenzbänder 1, 3, 7, 8, 20, 33, 34, 38, 40, 42, 43 „Digital Terrestrial TV Broadcast Receivers“, Harmonised Standard covering the essential requirements of article 3.2 of the Directive 2014/53/EU“ Testlösung RF Conformance Test System R&S TS- ITS100 Regulatory Test System for Wireless Devices R&S TS8997 Regulatory Test System for Wireless Devices R&S TS8997 RF Test System Family R&S TS8980 Broadcast Test Center R&S BTC 48 hf-praxis 2/2018

Praxis Prominente Beispiele funktechnischer Standards zur Einhaltung der europäischen Zulassungsrichtlinien und entsprechende Testlösungen R&S TS8980 R&S TS-ITS100 R&S TS8997 R&S BTC Typische technische Anforderungen („essential requirements“) an Sender und Empfänger eines Funkgeräts nach ETSI EG 201 399 und die betroffenen funktechnischen Parameter scheidend. Hier findet man in der alten Richtlinie die Forderung an ein Funkgerät, dass es einerseits nur das erlaubte Spektrum nutzen darf, andererseits Störungen anderer Frequenzbänder vermeiden soll. Die Umsetzung dieser Forderung wurde im Wesentlichen durch die Spezifikation von technischen Anforderungen an den Sendeteil der Funkgeräte gewährleistet. Reine Funk- und Rundfunkempfänger waren von der Regulierung ausgenommen. In der neuen RED-Richtlinie wurde nun genau dieser Artikel 3.2 um eine unscheinbare, aber entscheidende Forderung erweitert: Das Funkgerät soll das verfügbare Spektrum auch effizient nutzen, eine Konsequenz aus der zunehmenden wirtschaftlichen Bedeutung von Funkspektren. Die Direktive bezieht nun explizit auch die Empfangsteile der Funkgeräte sowie reine Empfänger mit ein und verlangt ihnen eine Mindestqualität in puncto Störunempfindlichkeit ab, die messtechnisch nachzuweisen ist. Die typischerweise zu prüfenden Parameter der Sender und Empfänger in Funkgeräten sind in der ETSI-Empfehlung EG 201 399 aufgeführt, die Aufstellung im Kasten zeigt einen Ausschnitt daraus. Fazit Die neue europäische Betriebszulassungsrichtlinie für Funkgeräte RED erhöht die Anforderungen an Funkgeräte aller Art bezüglich ihrer spektralen Effizienz. Dies hat zur Folge, dass nun regulatorische Mindestqualitätsanforderungen auch insbesondere von Funkempfängern eingehalten und somit auch getestet werden müssen. Rohde & Schwarz bietet dazu alle notwendigen Messmittel, sowohl als Labormessgeräte wie auch als schlüsselfertige, auf bestimmte Zulassungsrichtlinien zugeschnittene, vollautomatische Komplettlösungen. Referenzen: Directive 1999/5/EC of the European Parliament and oft ther Council, Official Journal of the European Union L 91/10 vom 07.04.1999 Directive 2014/53/EU of the European Parliament and of the Council, Official Journal of the European Union L 153/62 vom 22.05.2015 hf-praxis 2/2018 49

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