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5-2019

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Fachzeitschrift für Industrielle Automation, Mess-, Steuer- und Regeltechnik

AC/DC & DC/DC Wandler

AC/DC & DC/DC Wandler Die bewährte PHI-CON Qualität Nürnberg, 7. - 9. Mai 2019 artpool.de / A10736 Top-Qualität von 0,25 bis 60 Watt PHI-CON hat eine breite Palette von Stromversorgungsmodulen für die Leiterplattenmontage. Ob vom AC-Netz gespeist oder lokal aus einer Gleichspannung, ob galvanisch getrennt bis zu 6 kV, zusätzlich transientenfest und kapazitätsarm für Gate-Treiber oder als klassischer „Dreibeiner“ ohne Isolation, aber mit besonders hohem Wirkungsgrad. Auch als pin-kompatiblen Ersatz in existierenden Designs, stets in höchster Qualität und zu attraktiven Preisen: Wir haben den passenden Spannungswandler für Sie! HY-LINE Power Components Vertriebs GmbH Inselkammerstr. 10 D-82008 Unterhaching Tel.: 089 / 614 503-10 E-Mail: power@hy-line.de Hochstr. 355 CH-8200 Schaffhausen Tel.: 052 647 42 00 E-Mail: power@hy-line.ch Halle 9, Stand 519 Lösungen für jede Leistung • Galvanische Trennung • Kurzschluss-Schutz • 0,25 ... 60 W Ausgangsleistung • Kompakte Bauform • Hoher Wirkungsgrad www.hy-line.de/phi-con

Editorial Die zweischneidige Macht der Normen und Gesetze…. Wenn man heute einen Entwicklungsingenieur aus den Anfangszeiten der Elektronik mit der Scotty-beam-me-up-Methode ins 21. Jahrhundert beamen würde, wäre er ganz sicher geschockt. Aber was würde ihn mehr schocken? Die unglaublich rasante Entwicklung der Elektronik mit µC, KI, WWW, Miniaturisierung auf der einen Seite? Oder die Flut an Richtlinien, Normen und Gesetzen auf nationaler, europäischer und weltweiter Ebene auf der anderen Seite. Vermutlich würde er mit einem Augenzwinkern feststellen, dass sich die Elektronik linear mit den gesetzlichen Anforderungen entwickelt hat. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass dies keine Kritik an den gesetzgebenden Organen darstellt. Diese sorgen in Berlin, Brüssel oder weltweit mit Normen und Gesetzen dafür, dass es eindeutige Sicherheitsstandards gibt. Für den Endverbraucher wiederum ist wichtig, dass er den Sicherheitsstandards seiner Produkte vertrauen kann. Frank Cubasch, Geschäftsführer bei Magic Power Technology GmbH www.mgpower.de Andererseits sehen sich Hersteller und Importeure einer Vielzahl von Gesetzen und Regelungen gegenüber, zu deren Einhaltung sie sich allerspätestens mit dem Anbringen des CE-Zeichens verpflichten. In Deutschland unterliegen wir nationalem Recht durch umgesetzte Richtlinien aus Brüssel, wie z. B. der Niederspannungsrichtlinie, der EMV-Richtlinie, der Verpackungsrichtlinie usw. In anderen Ländern sind dagegen komplett andere Vorschriften einzuhalten, wie z. B. UL oder CSA in den USA. Zusätzlich müssen in den Dokumentationen noch „national differences“ berücksichtigt werden. Nochmals zusätzlich sind ROHS, Reach, Level VI… Kennzeichnungen auch außerhalb des europäischen Marktes verpflichtend bzw. sehr verkaufsfördernd. Nehmen Sie sich einmal das Tischnetzteils von Ihrem Laptop zur Hand. Ist es nicht verwirrend, wieviel Logos und Kennzeichen auf dem Label zu sehen sind? Die Unübersichtlichkeit erinnert an die Schilderflut an einer Großbaustelle. Um es nochmals klarzustellen: Ich stehe dazu, dass die Vorgaben zum Schutz des Endkunden notwendig sind. Nur wer die entsprechenden Prüfungen nachweisen kann und dies auch in der Serienproduktion zu Grunde legt, sollte elektrische Geräte ausliefern zu dürfen. Auch wenn damit ein erheblicher Aufwand an Zeit und Kosten verbunden ist – Sicherheit hat oberste Priorität. Allerdings frage ich mich bei aller Gesetzestreue, warum in Europa mit zweierlei Maßstäben gemessen wird. Auf den großen Onlineplattformen findet man unzählige Anbieter, deren Firmensitz sich außerhalb der EU befindet. Die Produkte jedoch sind innerhalb eines Tages bei Ihnen im heimischen Briefkasten. Das Zauberwort hierfür lautet Fulfillment-Center. Das ist die physische Bereitstellung eines Gutes innerhalb der EU durch europäische Dienstleister, geliefert durch Vertragspartner mit Sitz außerhalb der EU. Rein fiskalisch kann in diesem Prozess nicht sichergestellt werden, ob der Lieferant die Mehrwertsteuer abgeführt und die Produkte zollkonform importiert hat. Abgesehen von den finanziellen Schäden gibt es für die Waren keinen offiziellen Importeur in die EU, weder als natürliche oder juristische Person. Somit ist der Weg offen für Produkte, die niemals irgendeine Prüfung durchlaufen haben, nicht die Mindestanforderungen des CE Zeichens erfüllen und schon gar nicht eine zur Haftung verantwortliche Person in der EU aufweisen. Die Marktüberwachungsbehörden sind sich der Lage teilweise schon bewusst. Mangels rechtlicher Handhabe sind ihnen aber überwiegend die Hände gebunden. Auch wenn sich die meisten der B2B Geschäfte nicht dieses Vertriebsmodells bedienen, existiert immer noch eine Zweiklassengesellschaft in Bezug auf die verpflichtende Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften. Und es kann nicht die Zielsetzung der EU sein, auf der einen Seite gewisse, berechtigte Marktzugangsvoraussetzungen im Zuge von Richtlinien zu erstellen, um auf der anderen Seite Schlupflöcher zu eröffnen, durch welche diese auf trivialstem Wege wieder umgangen werden können. Frank Cubasch PC & Industrie 5/2019 3

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